Bergsteigerschule Watzmann
Land

Japan

🇯🇵

Japan erstreckt sich als Inselstaat über mehr als 3.000 km von Nordost nach Südwest vor der Nordostküste des asiatischen Festlands. Das Archipel liegt zwischen dem Japanischen Meer im Westen und dem Pazifik im Osten, mit Russland im Norden sowie Südkorea und China jenseits des Meeres im Westen. Die Gesamtfläche beträgt 377.975 km². Das Land umfasst vier Hauptinseln — Hokkaido, Honshu, Shikoku und Kyushu — sowie tausende kleinere Inseln. Honshu bildet das geographische und demographische Rückgrat des Landes. Die Insel ist überwiegend gebirgig und bewaldet. Der Fuji, auf Honshu gelegen, ist seit Jahrhunderten das prägende Bergmassiv Japans und gilt als kulturelles Symbol der Inselwelt.

Japan zählt rund 123 Millionen Einwohner und ist eine konstitutionelle Monarchie mit parlamentarischem System. Kaiser Naruhito regiert seit dem 1. Mai 2019 die Reiwa-Ära. Die Hauptstadt Tokio ist mit etwa 13,9 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste urbane Zentrum des Landes. Die Amtssprache ist Japanisch, geschrieben in einem komplexen System aus Kanji, Hiragana, Katakana und lateinischem Alphabet. Daneben existieren ryukyuanische Regionalsprachen sowie die stark gefährdete Ainu-Sprache. Shinto und Buddhismus prägen das religiöse Leben; rund 90 Prozent der Bevölkerung ordnen sich diesen Traditionen zu, oft praktizieren Japaner beide gleichzeitig. Berge sind tief im shintoistischen und buddhistischen Weltbild verwurzelt — der Fuji diente seit Jahrhunderten als heiliger Pilgerberg.

Währung
Japanischer Yen
Amtssprachen
Japanisch
Zeitzone
UTC+09:00
Sommerzeitregel
Keine Sommerzeit (Ganzjährig gleicher UTC-Offset)
Einreise
Reisepass, visumfrei

Einreise & Aufenthalt

Quelle: Auswärtiges Amt
Einreise Hinweise

letzte Aktualisierung: 07.07.26 15:29 Uhr durch das Auswärtiges Amt

Einreise-Stufe: Reisepass, visumfrei
Quelle: Auswärtiges Amt

Vollständiger Text vom Auswärtigen Amt

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein.
- Reisen Sie nicht mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Pass nach Japan. Es besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass die Meldung des Wiederauffindens den japanischen Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zu mehrstündigen Verfahren bis hin zur Verweigerung der Einreise.
Die Anmeldung über Visit Japan Web (vor dem Check-in) ist nicht mehr notwendig, kann aber den Einreiseprozess beschleunigen. Fluggesellschaften haben ggf. abweichende Beförderungsbedingungen.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Manche Fluggesellschaften verweigern die Beförderung, wenn kein Rück- oder Weiterflugticket innerhalb von 90 Tagen oder ein Visum nachgewiesen werden kann. Dies entspricht nicht der Rechtslage.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können für Kurzaufenthalte (außer bezahlte Forschungsaufenthalte und Praktika) bis zu 90 Tage visumsfrei einreisen.
- Bitte erkundigen Sie sich vor einer geplanten Reise über die aktuellen Bestimmungen bei den japanischen Vertretungen in Deutschland.
Längerfristiger Aufenthalt und Arbeitsaufnahme
Die Aneinanderreihung mehrerer visumsfreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visumsfreien Aufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum einzureisen versucht, muss mit Einreiseverbot und Festsetzung bis zur Zurückschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen.
Deutsche, die in Japan einer Erwerbstätigkeit, einem Studium oder einer Berufsausbildung nachgehen oder sich sonst länger als 180 Tage aufhalten wollen, sowie ihre Familienangehörigen benötigen vor der Einreise ein Visum, das bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Working-Holiday-Visum
Einen Sonderfall des längeren und Arbeitsaufenthaltes bildet der Ferienarbeitsaufenthalt für junge Deutsche (einjähriger Ferienaufenthalt in Japan mit der Möglichkeit des Hinzuverdienstes durch Arbeit). Die vorherige Erteilung eines sogenannten Working-Holiday-Visums durch die japanische Auslandsvertretung ist erforderlich. Weitere Informationen hierzu erteilen die japanischen Vertretungen in Deutschland.
Erfassung biometrischer Daten
Bei der Einreise werden von Ausländern ab 16 Jahren biometrische Daten (Gesichtsfotos und Fingerabdrücke) erfasst.
Ausweispflicht
In Japan besteht Passzwang. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die in Japan leben, müssen ihre Residence Card mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Der japanische Zoll stellt Informationen zu den in Japan geltenden Zollbestimmungen zur Verfügung. Spezifische Anfragen zu den japanischen Zollbestimmungen können Sie per E-Mail an das zuständige Zollbüro am Einreiseflughafen in Japan richten.
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren im Wert von mehr als einer Million JPY und Edelmetallen (Gold von einem Reinheitsgrad über 90%) von über 1 kg unterliegt einer Meldepflicht.
Verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition, von Drogen und Aufputschmitteln etc., ge- oder verfälschten Zahlungsmitteln, Gegenständen, die die öffentliche Sicherheit oder Moral verletzen (Pornographie), und Gegenständen, die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Markenzeichen, Urheberrecht etc.) verletzen.
Die Einfuhr von Wurst- und Fleischwaren unterliegt strengen Regelungen, die zunehmend schärfer kontrolliert werden, siehe MAFF.go.jp. Weitere Informationen erteilt der japanische Zoll.
- Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei den japanischen Stellen über aktuelle Anmeldepflichten und Freigrenzen.
Tiere
Bei Hunden und Katzen stellt Japan strenge Anforderungen an den Nachweis der Immunität gegen Tollwut. Anerkannt werden nur Impfungen, die nach der Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip (ISO 11784 und 11785) durchgeführt wurden. Nach Verabreichung zweier Impfungen im Mindestabstand von 30 Tagen muss der Bluttest eines zertifizierten Labors eingeholt werden. Mit dem Tag der Blutabnahme beginnt eine Wartefrist von 180 Tagen. Erst danach ist die Einfuhr des Tieres möglich. Diese muss mindestens 40 Tage vor dem beabsichtigten Einfuhrdatum angemeldet worden sein.
Bei der Einfuhr von Tieren, insbesondere von Hunden und Katzen, ist ein Tiergesundheitszeugnis eines Tierarztes (amtsärztlich beglaubigt und von einer japanischen Auslandsvertretung legalisiert) vorzulegen. Bei Hunden, Katzen, Frettchen und evtl. weiteren Tierarten, bei denen eine Tollwutgefahr besteht, muss darüber hinaus eine Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper (Titertest) erfolgt sein.
Zur heißen Sommerzeit können die Fluggesellschaften sich gegen eine Mitnahme von Tieren entscheiden. In den meisten städtischen Verkehrsmitteln in Japan dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
- Informieren Sie sich ausreichend vor der Abreise beim Ministry for Agriculture, Forestry and Fisheries, um eine sechsmonatige Quarantänezeit auszuschließen.
- Beachten Sie auch die Regelungen zur Mitnahme von Haustieren bei den einzelnen Fluggesellschaften.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Gesundheitliche Empfehlungen
Pflichtimpfung bei Einreise
Keine
Empfohlene Impfungen
Japanische Enzephalitis Masern
Quelle: Auswärtiges Amt
Impfschutz
Für die Einreise nach Japan sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (ländliche Gebiete) ein Impfschutz gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)
Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion ist in Japan endemisch und führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Ausbrüchen. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren. Weitere Informationen siehe Japanische Enzephalitis.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen Ärzten zur Verfügung stehen, die bei den deutschen Vertretungen in Japan erfragt werden können, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein. Viele Krankenhäuser behandeln ausländische Patienten nur gegen Vorkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Zoll Hinweise
Quelle: Auswärtiges Amt
Der japanische Zoll stellt Informationen zu den in Japan geltenden Zollbestimmungen zur Verfügung. Spezifische Anfragen zu den japanischen Zollbestimmungen können Sie per E-Mail an das zuständige Zollbüro am Einreiseflughafen in Japan richten.
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren im Wert von mehr als einer Million JPY und Edelmetallen (Gold von einem Reinheitsgrad über 90%) von über 1 kg unterliegt einer Meldepflicht.
Verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition, von Drogen und Aufputschmitteln etc., ge- oder verfälschten Zahlungsmitteln, Gegenständen, die die öffentliche Sicherheit oder Moral verletzen (Pornographie), und Gegenständen, die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Markenzeichen, Urheberrecht etc.) verletzen.
Die Einfuhr von Wurst- und Fleischwaren unterliegt strengen Regelungen, die zunehmend schärfer kontrolliert werden, siehe MAFF.go.jp. Weitere Informationen erteilt der japanische Zoll.
- Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei den japanischen Stellen über aktuelle Anmeldepflichten und Freigrenzen.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Offizielle Reisehinweise

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Auswärtiges Amt

Weiteres zum Reiseland Japan

Neben den geographischen und alpinen Eckdaten oben gibt es praktische Aspekte, die das Bild des Reiselands vervollständigen: politische Lage, Zahlungsmittel und Infrastruktur, Einreiseformalitäten sowie landestypische Naturgefahren. Japan liegt am Pazifischen Feuerring — Erdbeben sind häufig, und die Tsuyu-Regenzeit sowie die Taifunsaison schränken Bergtouren zwischen Juni und Frühherbst erheblich ein. In ländlichen Gebieten und abgelegenen Bergregionen ist Bargeld in Japanischen Yen oft das einzige akzeptierte Zahlungsmittel. Die folgenden Hinweise fassen den aktuellen Stand zusammen — direkt aus den offiziellen Reise- und Sicherheitsinformationen des Auswärtigen Amtes.

Aktuelles
Quelle: Auswärtiges Amt
Einschränkungen im Flugverkehr
Japan ist nicht direkt von der Krise im Nahen und Mittleren Osten betroffen. Dennoch wirken sich Luftraumsperrungen und der eingeschränkte Flugbetrieb (vor allem an den großen Drehkreuzen in den Golfstaaten) direkt auf Flugverbindungen von und nach Japan aus. Es werden allerdings in Japan weiterhin kommerzielle Flugverbindungen auch nach Europa angeboten.
Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs nicht ausgeschlossen werden.
- Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten oder stornierten Flügen Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und informieren Sie sich zu alternativen Ausreisemöglichkeiten.
- Ziehen Sie auch Verbindungen in Betracht, die einen oder mehrere Umstiege erfordern. Informieren Sie sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu den jeweiligen Transitbedingungen.
- Sollten Sie eine Reiseverbindung über Flughäfen im Nahen und Mittleren Osten nutzen wollen, informieren Sie sich vorab in den jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweisen - für zahlreiche Staaten in der betroffenen Region gilt aktuell eine Reisewarnung.
- Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, ELEFAND, einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Sicherheit
Quelle: Auswärtiges Amt
Vor Aufenthalten in von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebieten um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi I im Nordosten der Insel Honshu wird gewarnt.
Kernkraftwerk Fukushima
Nach dem Unglück im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi 2011 gibt es weiterhin Gebiete, für die Evakuierungsanordnungen gelten. Bei den evakuierten Gebieten in Fukushima handelt es sich um Teile der Ortschaften Futaba, Iitate, Katsurao, Minamisōma, Namie, Okuma und Tomioka, siehe Karte der betroffenen Region.
- Reisen Sie nicht in die von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebiete siehe weitere Informationen.
- Unternehmen Sie notwendige Reisen in die evakuierten Gebiete erst nach Kontakt mit den zuständigen regionalen Behörden und beschränken Sie sie auf ein Minimum.
- Bei Fragen zu Reaktorsicherheit und Strahlenschutz informiert das Bundesamt für Strahlenschutz.
- Reisen in andere Landesteile sind aus radiologischer Sicht unbedenklich.
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Lage in Japan gilt als stabil und ruhig. Demonstrationen und gewaltsame Auseinandersetzungen sind entsprechend selten.
- Meiden Sie Demonstrationen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen in größeren Städten und an touristischen Orten vor. Gewalttätige Übergriffe sind selten.
Betrügereien, Raub und sexuelle Übergriffe, oft in Verbindung mit dem Einsatz von Betäubungsmitteln oder Drogen, kommen allerdings in von Touristen frequentierten Ausgehvierteln von Tokyo (z.B. Roppongi, Kabuki-cho, Shibuya und Ikebukuro) und anderen Großstädten durchaus vor.
- Lassen Sie aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen die übliche Vorsicht walten.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Lassen Sie Getränke und Speisen insbesondere abends und nachts nie unbeaufsichtigt.
- Seien Sie vorsichtig, Getränke oder Speisen (auch Zigaretten oder Kaugummis) von Fremden oder neuen Bekannten anzunehmen.
- Meiden Sie „Kundenfänger“, die versuchen, Sie in Veranstaltungsorte zu locken.
- Behalten Sie den Überblick darüber, was Sie in Bars und Restaurants bestellen, und vergewissern Sie sich über den Eintrittspreis für Clubs beim Betreten.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Geld/Kreditkarten
Quelle: Auswärtiges Amt
Landeswährung ist der Yen (JPY). Die Geldautomaten der meisten japanischen Banken akzeptieren noch keine ausländischen Karten. Die Akzeptanz wird jedoch kontinuierlich ausgebaut.
Einige europäische Debit- (Girocard) und Kreditkarten können in Japan jedoch derzeit zur Abhebung von Bargeld an den Geldautomaten der SevenEleven- und Family Mart-Supermärkte sowie für Bargeldabhebungen an Geldautomaten der Filialen der japanischen Post (während der Öffnungszeiten) verwendet werden.
- Erkundigen Sie sich vor der Reise beim deutschen Geldinstitut über die Bedingungen zur Bargeldabhebung im außereuropäischen Ausland.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Natur & Klima
Quelle: Auswärtiges Amt
Erdbeben
Japan ist das erdbebenreichste Land der Erde. Im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben seismisch registriert, von denen mehrere auch in Tokyo deutlich wahrgenommen werden können. Starke Erdbeben können auch Tsunamiwarnungen zur Folge haben.
- Verfolgen Sie die relevante Nachrichtenlage und beachten die Verhaltenshinweise seitens lokaler Behörden bzw. Ihres Reiseanbieters oder Hotels.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
Vulkanausbrüche
Von den 110 als aktiv geltenden Vulkanen werden derzeit 47 permanent überwacht. Für die Vulkane Sakurajima, Kuchinoerabu, Iojima, Mont Aso und Suwanosejima in der Region Kyushu sowie den Vulkan Kusatsu-Shirane in der Präfektur Gunma nordöstlich von Tokyo gelten erhöhte Warnstufen und z.T. Sperrzonen. Zuletzt warfen die Vulkane Aso und Sakurajima Aschewolken aus. Vulkanausbrüche fordern immer wieder Todesopfer.
Tropen- und Schneestürme
In Hokkaido herrscht gemäßigtes Klima, in Honshu, Shikoku, Kyushu gemäßigtes bis subtropisches Klima mit milden Wintern und feucht-heißen Sommern, und in Okinawa im Süden ist das Klima subtropisch mit warm-feuchten Wintern und feucht-heißen Sommern.
Süd- und Westjapan werden im Spätsommer häufig von Taifunen heimgesucht. Starke Winde, Überschwemmungen und Erdrutsche können in der Folge zu erheblichen Schäden und Behinderungen im Reiseverkehr führen.
Schneestürme können in West-Honshu und Hokkaido von Dezember bis März auftreten. Lawinenabgänge und Erdrutsche sind insbesondere in Gebirgen möglich.
- Halten Sie sich über die Wetterlage und Unwetterwarnungen informiert, z.B. über die Japan Meteorological Agency und das Joint Typhoon Warning Center.
- Informieren Sie sich über regionale Warnhinweise, z.B. über die in Zusammenarbeit mit der Japanischen Tourismusagentur entwickelte, kostenlose Krisenvorsorge-App „Safety tips".
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
- Leisten Sie den Anweisungen der japanischen Behörden zu Sperrzonen um Vulkane etc. unbedingt Folge und machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Freilebende Bärenpopulation
In Japan gibt es eine größere freilebende Schwarz- und Braunbärenpopulation.
Bären können sich auf der Suche nach Nahrung auch in bewohnten Gegenden und Ortschaften sowie an Landstraßen aufhalten. Angriffe auf Passanten und Wandernde können nicht ausgeschlossen werden.
- Beachten Sie entsprechende Hinweisschilder und Warnungen und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden.
- Informieren Sie sich zu Verhaltenshinweisen bei Bärenkontakt.
- Halten Sie Abstand von den Tieren, bleiben Sie ruhig und rennen Sie nicht weg.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Gut zu wissen:

Der Fuji-san ist seit Jahrhunderten ein heiliger Pilgerberg — und diese Tradition ist bis heute lebendig. Jedes Jahr steigen Tausende von Menschen den Vulkankegel hinauf, nicht nur als sportliche Leistung, sondern als religiösen Akt. Japan zählt insgesamt 111 aktive Vulkane, was die gesamte Bergwelt des Landes geologisch in Bewegung hält. Wer hier wandert, bewegt sich buchstäblich auf lebendigem Gestein — der Pazifische Feuerring formt Japans Gipfel bis heute.

Unsere Guides.

Unsere erfahrenen und zuverlässigen Guides führen dich sicher durch dein alpines Abenteuer und teilen ihre Leidenschaft für die Berge mit dir. Hier lernst du sie kennen.

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Häufig gestellte Fragen zum Reiseland Japan

Brauchen EU-Bürger ein Visum für Japan?

Für viele EU-Staatsbürger gilt Visumfreiheit bei touristischen Aufenthalten in Japan. Die genauen Regelungen können je nach Nationalität unterschiedlich sein, daher empfiehlt es sich, die aktuellen Einreisebestimmungen vorab bei der zuständigen japanischen Botschaft zu prüfen. Seit April 2019 gilt zudem ein überarbeitetes Einwanderungsgesetz für ausländische Arbeitskräfte, das für Touristen jedoch in der Regel nicht relevant ist.

Wann ist die beste Reisezeit für Bergtouren in Japan?

Die beste Reisezeit für Bergtouren in Japan ist von März bis Mai sowie von Oktober bis November. In diesen Monaten sind die Wetterbedingungen stabil und die Bergwege gut begehbar. Zu meiden sind die Monate Juni bis September, da die Regenzeit (Tsuyu) von Juni bis Juli sowie die Taifunsaison bis September starke Niederschläge, Erdrutschgefahr und erhebliche Einschränkungen bei Bergtouren mit sich bringen.

Wie wirken sich Regenzeit und Taifune auf Bergtouren in Japan aus?

Die Regenzeit (Tsuyu) dauert in Japan von Juni bis Juli, gefolgt von der Taifunsaison bis in den September. In dieser Zeit können Bergwege durch Erdrutsche und Überschwemmungen vollständig unpassierbar sein, und Taifune können kurzfristig zur kompletten Sperrung von Bergrouten führen. Eine Ausnahme bildet Hokkaido, das von der Regenzeit weniger stark betroffen ist. Hochgelegene Routen können nach Ende der Regenzeit im August kurzfristig wieder zugänglich sein, wobei stets aktuelle Wetterberichte geprüft werden sollten.

Wie sicher ist Japan als Reiseziel für Bergtourenreisende?

Japan gilt laut dem UN-Büro für Drogen und Kriminalität als eines der sichersten Länder der Welt mit sehr niedrigen Raten von Gewaltkriminalität, Entführung und Raub. Allerdings bestehen erhebliche Naturgefahren: Japan verzeichnet häufige Erdbeben teils mit Tsunamigefahr, Taifune im Spätsommer und Frühherbst sowie 111 aktive Vulkane. Bei Bergtouren sollten Wetterberichte der japanischen Wetterbehörde (JMA) sorgfältig verfolgt werden. Wichtige Notrufnummern sind 110 für die Polizei und 119 für Feuerwehr und Rettung. In der Fukushima-Region bestehen zudem weiterhin radioaktiv kontaminierte Sperrgebiete.

Was sollte ich in Japan bezüglich Gesundheit und medizinischer Versorgung beachten?

Japan verfügt über eines der besten Gesundheitssysteme der Welt mit universellem Krankenversicherungssystem. Das Leitungswasser ist sicher trinkbar, und eine Höhenkrankheit ist für die meisten Bergtouren kein spezifisches Risiko. Eine gute Reisekrankenversicherung wird dennoch empfohlen, insbesondere bei Touren in der Nähe von Vulkanen, wo aktuelle Warnhinweise der Behörden beachtet werden sollten. Bei Erdbeben oder Vulkanausbrüchen sollten offizielle Evakuierungshinweise sofort befolgt werden.

Welche Währung gilt in Japan und wie bezahle ich auf Bergtouren?

In Japan gilt der Japanische Yen (JPY) als Zahlungsmittel. An Berghütten und auf Bergpfaden wird überwiegend Barzahlung erwartet, weshalb ausreichend Bargeld mitgeführt werden sollte. In Städten ist die Bargeldversorgung sehr gut, in ländlichen Regionen und Berggebieten hingegen eingeschränkt. Zuverlässige Geldautomaten für ausländische Karten finden sich in Convenience-Stores wie 7-Eleven und Lawson. Umgetauscht werden kann an Flughäfen, Banken, bei der Japan Post sowie in Wechselstuben in Touristenzentren.

Welche körperliche Fitness brauche ich für Bergtouren in Japan?

Die körperlichen Anforderungen für Bergtouren in Japan variieren stark je nach gewählter Tour. Das Spektrum reicht von leichten Wanderungen bis hin zu anspruchsvollen Vulkangipfelbesteigungen, wobei die Fuji-Besteigung für durchschnittlich fitte Personen als machbar gilt. Die tägliche Gehzeit liegt je nach Tour zwischen 4 und 10 Stunden, und die Tourendauer reicht von Eintagestouren bis zu 7-tägigen Trekkingreisen. Eine Höhenanpassung ist für die meisten japanischen Bergtouren nicht erforderlich.

Unterkünfte in Japan

Benachbarte Länder

Russland